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Entscheidungen bei Unternehmensgründung



Aufgaben:

1.) Was versteht man unter einem Business Plan?

2.) Was bedeutet die Gewerbefreiheit für eine Marktwirtschaft?

3.) Was ist der Unterschied zwischen einem Ist-Kaufmann und einem Kann-Kaufmann?

4.) Was ist bei der Anmeldung beim Gewerbeamt zu beachten?

5.) Wozu dient das Handelsregister?

6.) Welche Kriterien gilt es bei der Standortwahl zu berücksichtigen?


Lösungen:

1.) Der Business Plan ist eine ausführliche Beschreibung des Geschäftsvorhabens. Er zwingt Existenzgründer dazu, ihr Unternehmen von Beginn an gründlich zu durchdenken. Zudem soll er potenzielle Geldgeber davon überzeugen, in das Unternehmen zu investieren. Zum anderen kann der Plan der eigenen Kontrolle dienen, wenn er während der verschiedenen Phasen von der Gründung bis zum Erfolg stets auf dem neuesten Stand halten. Es muss Im Prinzip alles darin stehen , was es über Ihr Unternehmen zu sagen gibt. Wie dSifferenziert und ausführlich es t wird, hängt von der Größe des Unternehmens, dem Kapitalbedarf und den Umständen der Existenzgründung ab. Allerdings gilt hier wie bei einem Stadtplan: je detaillierter, desto besser

2.) Die Gewerbefreiheit bedeutet, dass jeder Mensch, der geschäftsfähig ist, ein Gewerbe betreiben kann (abgesehen von einigen Ausnahmen). Für die Marktwirtschaft hat dies zur Folge, dass es in allen Bereichen Konkurrenz gibt. Für die Verbraucher ist damit ein vielfältiges Angebot gegeben. Der Konkurrenzkampf hat zudem zur Folge, dass die Konkurrenten sich gegenseitig unterbieten müssen, was die Preise nach unten drückt.

3.) Istkaufleute sind Menschen, die ein Handelsgewerbe betreiben, für deren Führung ein ordnungsgemäßer kaufmännisch eingerichteter Betrieb notwendig ist.(Z.B. ein Brauereieigentümer, der Inhaber einer Papierfabrik oder eines Import-Export-Unternehmens.) Sie müssen sich ins Handelsregister eintragen lassen. Unterbleibt diese Eintragung, sind sie trotzdem Kaufleute, da die Eintragung nur deklaratorische Wirkung hat. Hier liegt der Unterschied zu den Kann-Kaufleuten. Sie betreiben zwar auch ein Gewerbe (z.B. ein Zeitungskiosk), das Gewerbe ist allerdings relativ klein und überschaubar. Die Kann-Kaufleute können sich in HR eintragen lassen, z.B. um ihre Seriösität gegenüber möglichen Geldgebern zu erhöhen. Sie werden allerdings erst durch die Eintragung zu Kaufleuten. Tragen Sie sich nicht in das HR ein, werden sie rechtlich wie Privatverbraucher behandelt.

4.) Der Beginn eines Gewerbes, die Verlegung des Betriebes oder der Wechsel des Geschäftsgegenstandes muss dem Ordnungsamt angezeigt werden.

5.) Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis, in dem alle Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirkes eingetragen sein müssen. Die Eintragung hat für Ist- und Formkaufleute nur rechtsbezeugende (deklaratorische) Wirkung, d.h. die Wirtschaftssubjekte sind schon vor der Eintragung Kaufleute. Für Kannkaufleute wird erst durch die Eintragung die Kaufmannseigenschaft erzeugt. Das Handelsregister dient vor allem der Sicherheit des Geschäftsverkehrs, indem darin gewisse tatsächliche und rechtliche Verhältnisse eingetragen werden. Es unterrichtet die Öffentlichkeit über wichtige Tatbestände, wie z.B. die Firma, Inhaber, Haftungsverhältnisse, Geschäftssitz und Prokura und schafft klare Rechtsverhältnisse.

6.) Die Wahl des Standortes ist für die meisten Unternehmen von großer Bedeutung! Die wichtigsten Kriterien, um den optimalen Standort zu finden, sind die Nähe zu den Rohstoffen, das Vorhandensein qualifizierter oder billiger Arbeitskräfte und die Gründstücks- oder Büromietpreise.




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