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Grundlagen des Rechts
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Aufgaben:
1.) Nach welchen Gebieten ist innerhalb des Rechts grundlegend zu unterscheiden?
2.) Was ist unter dem Grundsatz der Privatautonomie zu verstehen? Nennen Sie drei wichtige Ausprägungen!
3.) Welche Personen, also Rechtssubjekte, können am Rechtsverkehr teilnehmen?
4.) Erläutern Sie den Aufbau des Bürgerlichen Gesetzbuches.
5.) Was ist unter dem Abstraktionsprinzip zu verstehen?
Lösungen:
1.) Die grundlegende Unterscheidung ist die in öffentliches und privates Recht. Das Öffentliche Recht regelt weitgehend das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, wie z. B. das Verwaltungsrecht. Das Privatrecht regelt das Verhältnis zwischen den Bürgern.
2.) Nach dem Grundsatz der Privatautonomie ist jeder Mensch frei darin, sein Leben selbst und frei verantwortlich zu gestalten, wie z.B. durch den Abschluss von Verträgen (Vertragsfreiheit, §§ 311 Abs. 1, 241 Abs. 1 BGB), die Verwendung von Eigentum nach Belieben (Eigentumsfreiheit, § 903 S. 1 BGB) und die Vererbung seines Vermögens an eine beliebige Person (Testierfreiheit, § 1937 BGB).
3.) Am Rechtsverkehr können zunächst Menschen, also natürliche Personen, teilnehmen. Juristischen Personen: Der e.V., die Stiftung, die Gen, die GmbH, die AG und die KGAA sind juristische Personen und nehmen als solche am Rechtsverkehr teil.
4.) Das BGB besteht aus fünf Büchern. Der Allgemeine Teil enthält grundsätzliche Regelungen für alle Bereiche. Es folgt das Schuldrecht, das die Entstehung von Verpflichtungen regelt, darauf das Sachenrecht, das die rechtliche Zuordnung von Sachen zu Personen beinhaltet. Schließlich folgen das Familienrecht und das Erbrecht.
5.) Nach dem Abstraktionsprinzip ist rechtlich zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäften zu unterscheiden. Ein Verpflichtungsgeschäft ist ein Geschäft, das ein neues Recht schafft, welches in der Verpflichtung besteht, etwas zu leisten, z.B. ein Kaufvertrag. Ein Verfügungsgeschäft ist ein Geschäft, das ein bestehendes Recht aufhebt, ändert oder überträgt, z.B. die Übereignung einer Sache.
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