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Rechtsdurchsetzungsverhältnisse
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Aufgaben:
1.) Wie ist die Zivilgerichtsbarkeit aufgebaut?
2.) Was ist der Unterschied zwischen Berufung und Revision?
3.) Was ist eine Beschwer?
Lösungen:
1.) In der Zivilgerichtsbarkeit. gibt es Amts-, Land- und Oberlandesgerichte (AG/LG/OLG) sowie den Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH). Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis EUR 5.000 und Wohnraummietstreitigkeiten ist die Eingangsinstanz das AG, Berufungsinstanz das LG. Bei Familiensachen ist das AG Eingangsinstanz, die Berufung ist zum OLG und vom OLG die Revision zum BGH möglich. Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten von über EUR 5.000 ist die Eingangsinstanz das LG, Berufungsinstanz. das OLG und Revisionsinstanz der BGH.
2.) Die Berufung ist das Rechtsmittel, mit dem nicht nur die einem Urteil zugrundeliegende Rechtsanwendung, sondern auch der zugrundeliegende Sachverhalt überprüft wird. Die Revision ist das Rechtsmittel, mit dem nur die einem Urteil zugrundeliegende Rechtsanwendung, nicht aber der zugrundeliegende Sachverhalt überprüft wird.
3.) Die Beschwer ist der Betrag, um den ein Urteil von dem Antrag eines Prozessbeteiligten abweicht.
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